Datenschutzbeauftragte und Datenschutzexperten

Gesetzliche Anforderungen an Ihr Unternehmen

Seit dem 25. Mai 2018 gilt für alle Unternehmen in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

Datenschutz betrifft nicht nur große Unternehmen

Für alle Unternehmen, auch freiberuflich oder gewerblich tätige Personen, Vereine und gemeinnützige Organisationen, gelten die neuen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten. Wir unterstützen Sie kompetent und tatkräftig dabei, die diversen Anforderungen mit Leichtigkeit zu erfüllen.

Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Nach neuem Bundesdatenschutzgesetz können Unternehmen verpflichtet sein, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Wir übernehmen die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie mit Rat und Tat, um die geforderten Prüfungen, Festlegungen, Maßnahmen und Dokumentationen durchzuführen.

Wir halten Ihnen den Rücken frei

Wenn ein Unternehmen die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt, drohen ihm Bußgelder, deren Höhe laut DSGVO „wirksam“ und „abschreckend“ sein soll und bis zu 20 Millionen € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen kann.

Erfüllt Ihr Unternehmen die vielfältigen Datenschutz-Anforderungen und haben Sie einen Datenschutzbeauftragten benannt? Wir beraten und unterstützen Sie gerne.