Datenschutzbeauftragte und Datenschutzexperten

 

Neue gesetzliche Anforderungen

Seit dem 25. Mai 2018 gilt für alle Unternehmen in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

Datenschutz betrifft nicht nur große Unternehmen!

Alle Unternehmen, auch freiberuflich oder gewerblich tätige Personen, Vereine und gemeinnützige Organisationen, müssen ab dem 25. Mai 2018 die neuen Datenschutz-Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten erfüllen.

Viele Unternehmen sind verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wenn ein Unternehmen die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt, drohen ihm Bußgelder, deren Höhe laut DSGVO „wirksam“ und „abschreckend“ sein soll und bis zu 20 Millionen € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen kann.

Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten benannt und erfüllt Ihr Unternehmen die vielfältigen Datenschutz-Anforderungen?

Auf Wunsch übernehmen wir die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie mit Rat und Tat, um die geforderten Prüfungen, Festlegungen, Maßnahmen und Dokumentationen durchzuführen.